Mit dem Qualifizierungschancengesetz können Unternehmen und Arbeitnehmer von umfangreichen Förderungen für berufliche Weiterbildungen profitieren – bis zu 100% Kostenübernahme möglich!
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Erweiterte Weiterbildungsmöglichkeiten
Das Gesetz bietet Arbeitnehmern mehr Chancen zur beruflichen Weiterbildung durch ein erweitertes Angebot und finanzielle Unterstützung.
Antwort auf Digitalisierung
Hilft Mitarbeitern, mit den gestiegenen Anforderungen durch Digitalisierung und Arbeitsmarktwandel Schritt zu halten.
Finanzielle Förderung
Die Bundesagentur für Arbeit stellt mehr finanzielle Mittel für Weiterbildungen zur Verfügung.
Warum nebenberuflich weiterbilden?
Wachsende Aufgaben
Mitarbeiter wachsen mit ihren Aufgaben, stoßen aber oft an ihre Grenzen. Eine Weiterbildung hilft, diese zu überwinden.
Neue Verantwortungsbereiche
Themen wie Social Media oder Content Marketing werden häufig an interessierte, aber nicht ausgebildete Mitarbeiter übergeben.
Praxiswissen erforderlich
Engagement und Interesse allein reichen nicht aus – fundiertes Fachwissen ist für erfolgreiche Umsetzung unerlässlich.
Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen
Eigenes Weiterbildungs-Kontingent
Jedes Unternehmen sollte ein Budget für Mitarbeiterweiterbildungen haben. Gute Weiterbildungen sind teuer, aber gut geschulte Mitarbeiter sind entscheidend für den Unternehmenserfolg.
Bis zu 100% Kostenübernahme
Durch das Qualifizierungschancengesetz können Unternehmen die Kosten für zertifizierte Weiterbildungen bis zu 100% von öffentlichen Stellen übernehmen lassen.
Bis zu 75% Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
Unternehmen bis 50 Mitarbeiter können bis zu 75% der Lohnkosten erstattet bekommen, Unternehmen bis 500 Mitarbeiter bis zu 50%.
Förderungshöhe nach Unternehmensgröße
In 3 einfachen Schritten zur Weiterbildung
Beratungsgespräch
Wir klären gemeinsam das Grundlegende und unterstützen dich beim Ausfüllen des Antrags für die Förderung.
Zusage
Sobald Du die Zusage erhalten hast, lässt Du uns den Kostenzusage-Bescheid per Mail zukommen.
Start
Der Start der Weiterbildung ist völlig flexibel wählbar, frühestens aber 10 Tage nach der Bewilligung.
Kriterien für Förderungen
Wahl des Bildungsträgers
Die Weiterbildung muss bei einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden, der für das Qualifizierungschancengesetz zugelassen ist.
Inhaltliche Notwendigkeit
Die Weiterbildung darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein, muss aber über eine kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen und eine gewisse Allgemeingültigkeit haben.
Zeitliche Voraussetzungen
Der letzte Berufsabschluss und die letzte geförderte Weiterbildung müssen mindestens 2 Jahre zurückliegen.
Mindestumfang
Die Weiterbildung muss einen Umfang von mindestens 160 Stunden haben.
Warum TS MarketVision powered bei Atventa der richtige Partner ist
TS MarketVision vermittelt in Partnerschaft mit Atventa ausschließlich zertifizierte Bildung sowie berufsbegleitende Weiterbildungen in Zusammenarbeit mit AZAV-zertifizierten Bildungsträgen.
Wir vermitteln zertifizierte Weiterbildungen in Online-Marketing, Management und KI. Die Kurse sind berufsbegleitend in Teilzeit möglich und durch individuelle Praxisübungen und 1-1-Videomeetings auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.